Die wichtigsten Infos rund um Roller- & Mopedversicherungen

Für die einen ist es der erste Schritt zur Unabhängigkeit, für die anderen ein praktischer Stadtflitzer: Der Roller.  Er vermittelt ein Gefühl von Freiheit, Gelassenheit und Dolce Vita, dennoch gibt es Verschiedenes zu beachten, um problemlos und vor allem legal durchs Leben zu cruisen. Mehr dazu hier!

Welche Versicherungen müssen abgeschlossen werden?

Roller oder Mopeds mit einem Hubraum bis 50 ccm zählen in Deutschland zu den Leichtkrafträdern. In der Spitze dürfen sie 45km/h schnell sein und außerdem ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden. Als Leichtkraftrad sind sie steuerfrei und benötigen keine Haupt- und Abgasuntersuchung. Dennoch müssen sie im Zuge des Pflichtversicherungsgesetzes haftpflichtversichert werden, um legal am allgemeinen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Anders als PKWs erhalten sie nicht die üblichen KFZ-Kennzeichen, sondern lediglich kleine, markante Versicherungskennzeichen, die umgangssprachlich auch als „Moped-Kennzeichen“ bekannt sind.

Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann sich der Besitzer überlegen, eine Teilkasko-Versicherung abzuschließen. Dies ist absolut freiwillig, bringt aber gleich mehrere Vorteile mit sich, da finanzielle Folgeschäden hierbei mitversichert sind. Folgendes schließt eine Teilkasko in ihren Versicherungsschutz ein:

  • Beschädigung und Zerstörung
  • Verlust oder Diebstahl
  • Wildschäden
  • Glasbruch
  • Naturgewalten
  • Brand und Explosion

Möchte man zusätzlich Unfälle, die aus eigener Schuld entstanden sind, mitversichern, bietet sich eine Vollkasko-Versicherung an.

Welche Versicherung ist passend?

Bei der Vielzahl an möglichen Versicherern ist die Auswahl schwierig. Es ist natürlich immer individuell abhängig vom Versicherungsnehmer, welche Versicherung er präferiert. Abzuwägen ist bei Abschluss definitiv die Höhe der Selbstbeteiligung. Übersteigt diese den eigentlichen Wert des Fahrzeugs, ist es logischerweise nicht sinnvoll, diese Versicherung abzuschließen. Außerdem ist zu beachten, dass die Kosten für Versicherungsnehmer unter 23 Jahren auf Grund des größeren Unfallrisikos deutlich höher sind.

Dennoch sollte der Preis nicht das einzige ausschlaggebende Kriterium sein. Die Versicherungsleistungen im Falle eines Unfalls sind ein relevanter Punkt, der die Entscheidung klar beeinflussen sollte. Eine Deckung von Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 100 Mio. Euro sollte sicherheitshalber gewählt werden. Außerdem ist die Abdeckung von Personenschäden wichtig. Hierfür ist eine vertraglich vereinbarte Auszahlungssumme von 12 Mio. Euro angemessen und sichert einen auch im Falle von schweren Unfällen ausreichend ab. Kommen außerdem Zusatzleistungen, wie die sogenannte Mallorca-Police, hinzu, deckt die Versicherung zusätzlich Unfälle im In- und Ausland ab, unabhängig davon, ob diese mit dem eigenen oder einem fremden Roller verursacht wurden.

Was benötigt man für den Vertragsabschluss?

Eine Rollerversicherung abzuschließen geht ziemlich leicht und schnell. Für den Versicherer benötigt man folgende Angaben:

  • Fahrgestellnummer und Baujahr (beides zu finden in der Betriebserlaubnis des Herstellers)
  • Name des Herstellers
  • Antriebsart
  • Eine Unterschrift der Eltern, falls der beantragende Jugendliche noch nicht volljährig ist.

Schließt man den Vertrag bei einem Versicherer vor Ort ab, kann man das Versicherungskennzeichen im Normalfall direkt mitnehmen. Allerdings gibt es auch viele Anbieter, die einen Vertragsabschluss online anbieten. Hierbei benötigt der Versicherer ebenfalls ein Lastschriftmandat. Das Kennzeichen wird einem daraufhin per Post zugestellt.

Wie lange ist die Versicherung gültig?

Ein Versicherungsjahr beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29. Februar, je nach Schaltjahr. Nach diesem Jahr erlischt der Versicherungsschutz automatisch und muss neu beantragt werden. Dies hat vor allem dann einen Vorteil, wenn man zu einer günstigeren Versicherung wechseln möchte.

Um Polizeikontrollen zu erleichtern, wechseln die Kennzeichen jährlich ihre Farbe. Sie erhalten die Farben Schwarz, Grün und Blau, welche sich dann immer wiederholen. Die Abfolge der Farben bleibt dabei immer gleich, jedoch wird durch eine Prägung der Jahreszahl, in der das Kennzeichen gültig war, vor Mogeleien geschützt.

FarbeVersicherungsjahre
Grün2019 (wiederholt sich in den Jahren 2022, 2025, 2028)
Schwarz2020 (wiederholt sich in den Jahren 2023, 2026, 2029)
Blau2021 (wiederholt sich in den Jahren 2024, 2027, 2030)

Gibt es Rückerstattungen bei Verkauf oder Stilllegung?

Ist das Versicherungsjahr noch nicht abgelaufen, doch der Roller soll verkauft oder stillgelegt werden, kann das Versicherungskennzeichen an die Versicherung zurückgegeben werden. Diese errechnet dann anteilig die zu erstattende Summe vom gezahlten Versicherungsbetrag des Versicherungsjahres. Außerdem kann das Kennzeichen ganz einfach dem Nachbesitzer übergeben werden. Dabei wird der Vertrag schlicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben und dieser zahlt anteilig die restliche Summe des Versicherungsjahres. Der vorherige Besitzer erhält für diese Summe eine Erstattung von der Versicherung.