Die Kapitallebensversicherung ist ein Klassiker der Altersvorsorge. Sie ist eine von vielen unterschiedlichen Arten der Lebensversicherung und eine Sparanlage und Todesfallabsicherung zugleich. Beim Tod der versicherten Person bezahlt sie die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme an die Bezugs-berechtigten Personen oder nach Ablauf der Versicherungsdauer an die Bezugsberechtigten.
Obwohl Vermögen, die durch eine Lebensversicherung resultieren, seit 2005 nicht mehr steuerfrei sind (aber nach wie vor steuerbegünstigt), hat die Kapitallebensversicherung kaum an Attraktivität eingebüßt. Dies liegt daran, dass sie mehrere Vorteile bündelt:
- Sie ist zugleich Kapital- beziehungsweise Sparanlage
- und dient der Familienabsicherung beziehungsweise der Altersvorsorge.
- Sie kann zur Finanzierung von Immobilien eingesetzt werden (Darlehenssicherung)
- oder kann als Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge wirken.
Lebensversicherungen allgemein
Per Definition dienen Lebensversicherungen grundsätzlich dazu, so genannte biometrische Risiken des Versicherten wie Todesfall oder Langlebigkeit wirtschaftlich abzusichern. Im Versicherungsvertrag wird vereinbart, dass im vereinbarten Versicherungsfall die vereinbarte Leistung an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Der Versicherungsfall kann der Tod während einer bestimmten Zeit sein, das ist die Todesfallversicherung oder das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes, das nennt man Erlebensfallversicherung. Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen sind Lebensversicherungen Individualversicherungen, beruhen also immer auf einem Vertrag zwischen Gesellschaft und Versichertem.
Das versicherte Risiko liegt direkt in der Person, deshalb sind Lebensversicherungen auch so genannte Personenversicherungen. Sie werden grundsätzlich als Summenversicherung abgeschlossen. Das bedeutet, dass im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme als Geldleistung bezahlt wird. Dabei spielt die Höhe des wirklich entstandenen Schadens keine Rolle.
Je nach Vertragsgestaltung und Art der Lebensversicherung können neben oder statt Tod beziehungsweise Erleben auch schwere Krankheiten, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt werden und damit eine Leistung auslösen.
So wird auch die Rentenversicherung als Erlebensfallversicherung zur Lebensversicherung gezählt und nicht nur Todesfallversicherungen. Als Leistung einer Rentenversicherung wird eine regelmäßige Zahlung seitens der Versicherungsgesellschaft fällig.
Die Kapital-Lebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist eine Art der Lebensversicherung, die sowohl Todesfallabsicherung als auch Sparanlage ist. Beim Tod der versicherten Person zahlt sie die vertraglich vereinbarte Summe an die Bezugs-berechtigten Personen beziehungsweise nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer an die Bezugsberechtigten.
Die klassische Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall sieht sichere beziehungsweise fast sichere Leistungen vor und ist deshalb nach wie vor so beliebt, auch wenn sie steuerlich seit 2005 nicht mehr so günstig ist wie zuvor. Die Kapitallebensversicherungen in ihren unterschiedlichen Gruppen und Ausprägungen werden zwischen Verkaufsbezeichnungen und Tarifen unterteilt. Neben der genannten klassischen gibt es auch die Kapitallebensversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (zum Beispiel Sterbegeldversicherung), die Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben, die so genannte Termfix-Versicherung und verschiedene Optionstarife.
Alle Arten und Varianten von Kapitallebensversicherungen haben Gemeinsamkeiten:
- Sie dienen der Kapitalanlage,
- arbeiten mit Überschusssystemen
- und basieren auf einer kalkulatorischen Grundidee.
So erhält der Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung seines Vertrages den so genannten Rückkaufwert, der nicht dem tatsächlichen Vertragswert entspricht. Der Rückkaufwert ist niedriger, weil er um Stornoabschläge vermindert wird. Versicherte sollten also grundsätzlich versuchen, Kapitallebensversicherungsverträge nicht vorzeitig zu kündigen, weil dies einen finanziellen Verlust mit sich bringt. Die Stornoabschläge resultieren daraus, dass die Versicherungsgesellschaften Anlagen mit höherer Liquidität und dementsprechend geringerer Rendite vorhalten müssen.
Die Versicherer dürfen grundsätzlich in alle gängigen Kapitalanlagen investieren und das Geld der Versicherten dort arbeiten lassen. Allerdings gibt es bezüglich der Investitionen in Aktien eine Deckelung: nicht mehr als 35 % dürfen die Gesellschaften in Aktien investieren.
Das Gesellschaftskapital und das Vertragskapital sind strikt voneinander getrennt. Das Vertragskapital befindet sich im so genannten Deckungsstock. Die Kapitalanlagen dieses Deckungsstocks unterliegen den strengen Regeln des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen, des so genannten Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Kapitallebensversicherungen erwirtschaften Zinsüberschüsse aus den Kapitalerträgen der Gesellschaft, die über den Rechnungszins hinausgehen. Die Gesellschaften müssen diese Überschüsse zu mindestens 90 % gutschreiben.
Die Kapitallebensversicherungen sehen neben unsicheren auch sichere beziehungsweise fast sichere Leistungen vor. Die sicheren beziehungsweise fast sicheren Leistungen muss jede Gesellschaft für jeden Vertrag ansparen. Sie muss also für jeden einzelnen Vertrag das vereinbarte Vertragsziel ansparen und die Summe bilden, die hinterher bei Fälligkeit ausbezahlt werden muss. Nur die unsicheren Leistungen werden nach dem Versicherungsprinzip finanziert. Dieses Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme funktioniert so: Viele Versicherte zahlen einen Geldbetrag (Versicherungsbetrag) in den Geldtopf der Versicherungsgesellschaft ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf den vertraglich vereinbarten Schadenausgleich zu erhalten.
Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit der Leistungsfälligkeit müssen die Gesellschaften dementsprechend sparsam wirtschaften, um das System funktionstüchtig zu erhalten. Dieses System beziehungsweise Prinzip gilt grundsätzlich für alle Versicherungsarten: alle Versicherungsgesellschaften müssen kapital bilden. Aber die Kapitallebensversicherungen heißen so, weil es für sie ganz besonders gilt.
Die gemischte Lebensversicherung
Der „Klassiker“ unter den Kapitallebensversicherungen ist die gemischte Lebensversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme kommt bei Todesfall oder bei Erlebensfall zur Auszahlung. Die Leistung muss also in jedem Fall erbracht werden, entweder beim Todesfall oder beim Erleben des vereinbarten Vertragsendes. Deshalb muss die Versicherungsgesellschaft für jeden einzelnen Vertrag die zu erbringende Leistung ansparen. Stirbt der Versicherungsnehmer früh, ist die Leistungspflicht höher als der bis dahin gesparte Betrag. Dann greift das von allen Versicherungsarten bekannte Versicherungsprinzip.
Die gemischte Lebensversicherung ist in all ihren Varianten, also auch beispielsweise fondsgebunden, in vielen Staaten wie auch in Deutschland die beliebteste Art der Lebensversicherung. Die günstige steuerliche Behandlung der Erträge war und ist Hauptursache für diese Erfolgsgeschichte der Kapitallebensversicherungen, auch wenn die Kapitalerträge bei Verträgen, die ab 2005 geschlossen wurden, nicht mehr gänzlich steuerfrei, sondern „nur“ noch steuerbegünstigt sind.
Optionstarife oder variable Kapitallebensversicherung
Hier sammeln sich alle Varianten der oben dargestellten Kapitallebensversicherungsformen. Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten wie zum Beispiel verschiedene Ablaufoptionen, reduzierte Todesfallleistungen oder Anpassungsoptionen während der Laufzeit. Der Todesfallanteil und der Sparanteil der Versicherungsgesellschaften können in bestimmten Grenzen variabel gestaltet werden, um auf aktuelle Bedürfnisse reagieren zu können.
So kann beispielsweise der Sparanteil der Versicherung so stark reduziert werden, dass der Vertrag nur noch eine Risikoversicherung ist. Es gibt auch die Möglichkeit, bei vermindertem Bedarf an Versicherungsschutz den Risikoanteil zu minimieren.
Die Termfix-Versicherung
Die Termfixversicherung heißt so, weil bei dieser Variante die Kapitalleistung immer zu einem vertraglich festgelegten Termin fällig wird. Versichert ist hierbei die Beitragszahlung. Stirbt der Versicherte (in den meisten Fällen ist das der Beitragszahler), müssen keine weiteren Beiträge geleistet werden.
Die Leistung wird davon nicht berührt. Das Risiko liegt also im frühen Tod des Beitragszahlers, weil dadurch die Pflicht zur Zahlung der zur Finanzierung der Ablaufleistung benötigten Beiträge entfällt.
Kapitallebensversicherung auf zwei verbundene Leben
Hier gibt es zwei versicherte Personen. Die vereinbarte Versicherungssumme wird nur einmal – nämlich beim Tod der ersten Person während der Versicherungsdauer – fällig. Das nennt sich Versicherung auf den ersten Tod. Ebenfalls möglich, allerdings selten in Anspruch genommen ist die Variante, bei der erst beim Tod beider Versicherter bezahlt wird beziehungsweise wenn einer der beiden überlebt. Das heißt dann Versicherung auf den zweiten Tod.
Kapital-Lebensversicherung mit Todesfallschutz
Bei dieser Form der Lebensversicherung endet die Beitragszahlung mit einem bestimmten, vereinbarten Zeitpunkt, zum Beispiel dem 75 Lebensjahr. Danach läuft sie beitragsfrei weiter. Die vereinbarte Leistung wird dann erbracht, wenn die versicherte Person stirbt oder das vereinbarte, meist sehr hohe Alter, erreicht hat. Bei manchen Tarifen kann der Versicherte am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung abrufen. Dann wird die Lebensversicherung beendet oder bleibt mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen. Diese Form ähnelt der gemischten Lebensversicherungsform, nur ist ein sehr später Ablauf vereinbart.
Die aufgeschobene Rentenversicherung
Bei der so genannten aufgeschobenen Rentenversicherung wird bei vorzeitigem Todesfall meistens wenigstens die Summe ausgezahlt, die bisher einbezahlt wurde. So beinhalten traditionelle Rentenversicherungen kein tatsächliches Todesfallrisiko, sondern ein Erlebensfallrisiko. Es ist hierbei ziemlich wahrscheinlich, dass eine gewisse Zahl von Rentenzahlungen erfolgt, weil ein vorheriger Tod unwahrscheinlich ist. Deshalb müssen diese Renten auch für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Weitere Rentenzahlungen werden immer unwahrscheinlicher, so dass die Finanzierung nach dem Versicherungsprinzip schleichend gegenüber dem Ansparen den Vorzug erhält. Lebt der Versicherte sehr lange, ergibt sich eine höhere Gesamtleistung als an Beiträgen gezahlt wurde.
Immer dann, wenn die Kapitalerträge nur als Rentenzahlungen erfolgen, wird nach dem Ertragswert der Rente versteuert. Dabei ist es egal, ob eventuell schon vor Beginn der Rentenzahlung in der Aufschubphase Kapitalerträge erwirtschaftet wurden. So bleiben Kapitalerträge aus der Aufschubhase, also der Vertragszeit vor Rentenbeginn, steuerfrei. Meist gibt es das Kapitalwahlrecht, also die Wahl des Versicherten, sich den Gegenwert der Rente (Kapitalabfindung) auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Dann gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie bei der gemischten Lebensversicherung.
Es gibt auch gemischte Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht. Dann wird im Erlebensfall kein Kapital, sondern eine Rente bezahlt, im Todesfall während der Auschubphase hingegen eine Todesfallleistung in vertraglich vereinbarter Höhe. Diese Verträge haben während der Aufschubzeit Todesfallcharakter und anschließend Erlebensfallcharakter.
Riester- und Rürup-Renten werden besonders steuerlich durch staatliche Zulagen gefördert. Dafür besteht kein Kapitalwahlrecht. Zudem dürfen diese Formen nicht beliehen werden, nicht übertragen werden und vor dem 60. Lebensjahr nicht verwertet werden.
Kosten einer Kapitallebensversicherung
An erster Stelle stehen die Beiträge, die für die Kapitallebensversicherung gezahlt werden müssen. Des Weiteren erwarten Sie zusätzliche Kosten. Zum einen müssen sie Abschluss- und Verwaltungskosten entrichten. Diese werden entweder von den ersten Beiträgen komplett entrichtet oder anteilig von den Beiträgen abgezogen.
Kostensparend hingegen ist der Verzicht auf die Dynamik der Versicherung. Die Dynamik bezeichnet die kontinuierliche Erhöhung der Beiträge in einem bestimmten Rhythmus (in der Regel alle 2 Jahre), wodurch zwar auch die Versicherungsleistung erhöht wird, jedoch erscheint diese Erhöhung unnötig. Oftmals ändert sich nichts an den Renditen. Darüber hinaus werden dabei wiederum Abschluss- und Verwaltungskosten fällig. Eine weitere Option, Geld zu sparen, ist die quartalsweise anstatt der monatlichen Zahlung. Dabei gilt: Je seltener Sie zahlen, desto niedriger werden die Beiträge. Demnach würden Sie die niedrigsten Beiträge zahlen (in Relation gesehen), wenn Sie die Summe einmal im Jahr entrichten. Demgegenüber stellt die teuerste Variante die monatliche Zahlung dar. Zur Berechnung der eigenen Kosten steht im Internet eine Reihe von Tarifrechnern zur Verfügung.
Da die Beiträge höher sind als bei anderen Formen der Lebensversicherung, sollten sie ihre Gehaltsstruktur beachten. Sofern sie ein Geringverdiener sind, sollten sie auf den Abschluss einer Kapitallebensversicherung verzichten. Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen in der Regel steuerlich geltend zu machen. Dies gilt jedoch nur für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Seit dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen, Alterseinkünftegesetz haben sich die Sonderausgaben grundlegend geändert.
Staatsbankrott und Aktiencrash
Da es gesetzlich festgelegt ist, dass ein Großteil der Prämien in festverzinsliche Geldanlagen investiert werden muss, können diese Anlageformen mit steigender Staatsverschuldung immer riskanter werden. Mit steigender Verschuldung des Bundes wird es hierbei immer unwahrscheinlicher, dass die Schulden von der Allgemeinheit getragen werden können. Allein die Tilgung der anfallenden Zinsen für die Schulden stellt in den vergangenen Jahren ein immer größer werdendes Problem dar. Dieses System, auch Schneeballsystem genannt, kann nunmehr zusammenbrechen, woraufhin die Anleger mit immensen Verlusten rechnen müssen. In diesem Fall ist die Altersvorsorge hinfällig geworden. Das gleiche passiert auch mit den Aktien bei einbrechenden Börsen. Das Schneeballsystem ist in der Versicherungsbranche gängige Praxis, da neu geschlossene Verträge immer, wenngleich mit Abstufungen, auslaufende Verträge subventionieren.
Vorteile der Kapital-Lebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung in all seinen Varianten ist nach wie vor attraktiv und beliebt, auch wenn die steuerlichen Vorzüge seit 2005 gemindert wurden. Dies liegt an den Vorteilen, die diese Versicherungsart mit sich bringt. Dazu zählen der systematische Aufbau einer Altersvorsorge, die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen sowie die generell hohe Sicherheit der Kapitallebensversicherung.
Es gibt eine garantierte Mindestverzinsung, was in den wirtschaftlich und finanziell turbulenten Zeiten von vielen Anlegern geschätzt wird. Zudem lassen sich Laufzeit und Beitragshöhe individuell festlegen, die Beitragshöhe kann auch variabel gestaltet werden (Dynamisierung).
Zudem kann eine Kapitallebensversicherung auch als Darlehenssicherung zur Immobilienfinanzierung genutzt werden.
Hier noch einmal die Vorteile einer Kapital-Lebensversicherung auf einem Blick:
- Sparplan mit Hinterbliebenenschutz
- Steuerfreie Auszahlung bei einer Laufzeit von 12 Jahren und 5 Jahren laufender Einzahlung
- Zusatzversicherungen, wie z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, sind möglich
- Bei Geldmangel, z.B. wegen Arbeitslosigkeit, ist eine Beitragsaussetzung möglich
- Umwandlung der Auszahlungssumme in eine lebenslange Rente ist möglich
- Hohe Sicherheit
- Totalverlust praktisch ausgeschlossen durch Sicherungspool “Protektor”
Nachteile der Kapital-Lebensversicherung
Die Kapital-Lebensversicherung hat nicht nur Vorteile. Kritiker bemängeln in erster Linie die eher unterdurchschnittliche Rendite, die zu erwarten ist. Meist liegt sie bei maximal fünf Prozent pro Jahr. Das liegt auch daran, dass die deutschen Lebensversicherer (im Gegensatz zu ínternationalen Lebensversicherungen) nur einen kleinen Teil in Aktien investieren dürfen. Zudem fallen recht hohe Verwaltungskosten an.
Außerdem gelten Kapital-Lebensversicherungen als unflexibel. Die Versicherten kommen in den ersten Jahren nur unter hohen Verlusten aus dem Vertrag heraus. Kündigen sie später, fällt die Rendite noch geringer aus, als sie eh ist.
Des Weiteren gibt es kritische Stimmen bezüglich der Gefahr hoher Verluste durch Aktiencrash oder Staatsbankrott. Da die Versicherungen einen Großteil der Prämien in festverzinsliche Geldanlagen wie Staatsanleihen oder Pfandbriefe investieren müssen, ist das Risiko eines Verlustes nicht zu leugnen.Es gibt Kritiker, die meinen, dass die Kombination von Geldanlage und Lebensversicherung nicht sinnvoll ist. Viele Versicherte benötigen gar keine Lebensversicherung, da sie im Todesfall niemanden hinterlassen. Zudem bleibt unklar, welcher Prämienanteil für die Sparrate und welcher für den Risikoanteil verwendet wird.
Dirk Schmidt ist Finanzredakteur für finanzfans.info. Dirk hat mehr als 15 Jahre Erfahrung als selbstständiger Finanzberater einer Finanzagentur in Koblenz sammeln können. Seit etwa 5 Jahren bringt er zusätzlich sein breites Finanzwissen als freiberuflicher Finanzredakteur in einschlägige Finanzblogs und -Magazine ein, darunter auch finanzfans.info. Dirk hat hier mit seinen Aufstellungen der möglichen Kartenangebote die Spreu vom Weizen bei den Kartenanbietern getrennt.