Hausratversicherung

Die Hausratversicherung in Deutschland ist durch die allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung (VHB) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) geregelt, deren Klauseln eine Richtlinie der Versicherungsbedingungen darstellen, von denen Versicherer in ihren Vertragsbedingungen aber durchaus abweichen können. Bei Verträgen zur Hausratversicherung ist  darauf zu achten, dass diese immer auf den aktuellen Musterbedingungen, in diesem Fall die VHB 2008, basieren.

Bei einer Hausratversicherung werden alle Gefahren und möglichen Schäden nur in Kombination miteinander versichert, die Absicherung nur einzelner möglicher Schäden wie bei Industrieversicherungen ist nicht möglich.

Die Hausratversicherung bietet dem Mieter oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung Versicherungsschutz seiner Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände im Fall von Brand, Wasserschäden, Blitzschlag Sturm und Hagel, Explosionen sowie Einbruchsdiebstahl, Raub oder Vandalismus. Neben solchen Schäden können auch weitere zusätzlich versichert werden wie etwa Fahrraddiebstahl oder Glasbruch, außerdem können sich Verbraucher gegen so genannte Elementarschäden absichern. Das sind Schäden durch Naturereignisse wie Erdrutsch, Überschwemmung, Schneedruck und Ähnliches.

Gleichzeitig übernimmt eine Hausratversicherung auch die Kosten für bestimmte, mit dem Schadensfall zusammenhängende Leistungen wie Aufräum-, Reparatur- oder Lagerungskosten des Hausrats sowie mögliche Übernachtungskosten für den Fall, dass die eigene Wohnung durch den entstandenen Schaden zeitweise unbewohnbar ist. Je höher der Wert der in der Wohnung befindlichen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sind, desto mehr empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung.

Wertsachen wie Geld, Schmuck oder Wertpapiere sind meist nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag mitversichert, in der Regel sind dies 20% der Versicherungssumme, bei manchen Versicherern gelten für einige dieser Kategorien auch bestimmte Entschädigungsgrenzen, wenn die Wertgegenstände nicht in einem dafür geeigneten Wertschutzschrank aufgehoben werden. Welche Höhe diese Grenzen haben, hängt vom Versicherer und den betreffenden Wertsachen ab, bei Bargeld ist bei vielen Anbietern die Grenze jedoch bei 1000 Euro.

Die Hausratversicherung versichert grundsätzlich den Neuwert der Hausratgegenstände, was bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall die Kosten ersetzt, die durch die Neubeschaffung der versicherten Gegenstände entstehen. Viele Versicherte gehen oft fälschlicherweise von dem aktuellen Wert der Gegenstände aus und versichern sich zu niedrig. In so einem Fall wird im Schadensfall nur ein Teil der entstandenen Verluste ersetzt. Um sich vor Unterversicherung zu schützen, können Verbraucher vertraglich mit ihrem Versicherer regeln, pro Quadratmeter Wohnfläche eine bestimmte Mindestversicherungssumme festzulegen. Man unterscheidet bei Hausratversicherungen deshalb nach dem so genannten Versicherungssummen-Modell und dem Quadratmetermodell. Beim Versicherungssummenmodell wird danach eine Gesamtsumme versichert, die nicht auf Quadratmetergröße der Wohnung beruht.

Auf diesem Ratgeber-Portal erklären wir den Umfang von Hausratversicherungen und die versicherten Gefahren. Wir beleuchten die Kosten, Ausschlüsse, Gefahren einer Unterversicherung sowie das Prozedere im Schadensfall und raten zu einem gründlichen Tarifvergleich.

Unterversicherung bei einer Hausratversicherung

Eine Unterversicherung liegt immer dann vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme kleiner ist als der tatsächliche Wert des Hausrats. Dieser tatsächliche Wert des Hausrats wird Versicherungswert genannt. Die Entschädigung, die der Versicherer leisten muss, hängt vom Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert ab und wird wie folgt berechnet: Entschädigung = (Versicherungssumme + 10 % Vorsorge) mal Schaden geteilt durch den Versicherungswert. Der Versicherungswert ist dabei der tatsächliche Wert des Hausrats, die Versicherungssumme erhöht sich im Schadensfall durch die vorhandene Vorsorgeklausel um 10%. Wenn beispielweise ein Versicherter eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro hat und meldet einen versicherten Schaden, dessen Höhe 15.000 Euro beträgt, wobei der Versicherungswert 60.000 Euro ist, ergibt sich folgende Rechnung: (50.000 + 10 %) x 15.000 geteilt durch 60.000 = 13.750. Somit erhält der Versicherte nur 13.750 Euro erstattet, da der tatsächliche Wert des Hausrats in diesem Verhältnis über der Versicherungssumme lag.

Zu Unterversicherungen kommt es immer dann, wenn Versicherte den aktuellen Wert von Gegenständen anstatt des Neuanschaffungswertes bei der Berechnung ihrer Versicherungssumme zugrunde legen Entscheidend ist jedoch nur der Neuanschaffungswert. Unterversicherung kommt auch dadurch zustande, dass bei Versicherungspolicen mit sehr langer Laufzeit durch Neuanschaffungen die Versicherungssumme nicht mehr aktuell ist. Um so etwas zu verhindern, werden Hausratversicherungen gemäß den ihnen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen jährlich geprüft und die Versicherungssummen entsprechend angepasst. Nur bei alten Verträgen, die auch auf älteren Versicherungsbedingungen basieren (VHB74), geschieht dies nicht automatisch, daher sollte man in so einem Fall dafür sorgen, dass die Versicherungssumme aktualisiert wird, um im Schadensfall keine Nachteile zu erleiden. Gerade bei Feuerschäden können erhebliche Verluste entstehen, wenn durch die Unterversicherung nur ein Bruchteil einer möglicherweise komplett ausgebrannten Wohnung ersetzt würde.

Im Schadensfall wird zunächst vom Versicherer geprüft, ob eine solche Unterversicherung vorliegt und die Schadensersatzsumme dann entsprechend gekürzt. Ein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt jedoch nicht, wenn vorher die Quadratmeterzahl der Wohnung genau angegeben wurde, und pro Quadratmeter eine Mindestversicherungssumme vereinbart wurde. Die Mindestversicherungssumme liegt zwischen 500-700 Euro, meist jedoch im Bereich von 650-670 Euro pro Quadratmeter. Falls diese Summe den vorhandenen Versicherungswert nicht abdeckt, muss sie entsprechend aufgestockt werden. Diese Regelung wird Unterversicherungsverzicht genannt und bringt dem Versicherten den tatsächlichen Neuwertersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme sowie der 10% Vorsorge. Im ungünstigsten Fall kann der Unterversicherungsverzicht jedoch auch zu einer erheblichen Überversicherung mit für den Versicherten erheblichen Kosten führen. Es lohnt sich also, hier Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen, zumal es auch solche gibt, die auf den Einwand der Unterversicherung ohne Voraussetzungen verzichten, also ohne Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter.

Ausschlüsse einer Hausratversicherung

Wie bei anderen Versicherungen auch gibt es bei der Hausratversicherung Fälle, in denen der Versicherer den Schaden nicht ersetzt. Das passiert beispielsweise dann, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich einen Schaden herbeigeführt hat. Eine grob fahrlässige Handlung wäre etwa eine selbst gebastelte Stromleitung, die einen Schadensfall auslöst. Darüber hinaus werden auch Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Raub, die durch Hausangestellte oder beim Versicherten wohnende Personen vom Schadensersatz ausgeschlossen. Auch durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Kernenergie verursachte Schäden sind nicht mitversichert, ebenso wenig wie einfacher Diebstahl, bei dem es nicht zu einem Eindringen in die Wohnung oder zum Aufbrechen eines Behältnisses kommt. Wo in solchen Fällen die Grenze zum Einbruchsdiebstahl liegt, ist häufig umstritten. So wird das Klettern auf einen Balkon zum Entwenden dort aufbewahrter Gegenstände meist als solcher gewertet, während das Aufbrechen eines Autos auf der Straße nur als einfacher Diebstahl gilt, da die Tat nicht in einem gesicherten Gebäude oder Parkhaus geschieht, ebenso wenig wie das Aufbrechen von Zugabteilen oder Schiffskabinen.

Strittig ist, ob der Griff in ein geöffnetes Fenster als Einbruchsdiebstahl im Sinne der Hausratversicherung zu werten wäre. Das Entwenden einer Handtasche in einem unbeobachteten Moment ist in jedem Fall nicht versichert. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass Trickdiebstahl auch aus der Hausratversicherung ausgeschlossen ist. Dieser kennzeichnet sich dadurch, dass er mit der Ablenkung der versicherten Person mit dem Ziel des Diebstahls verbunden ist, so dass diese aus Überraschung nicht in der Lage ist zu reagieren und dass die Anwendung von Gewalt nicht bestimmend für diese Tat ist. Ein Beispiel dafür wäre etwa das Anschleichen und Wegreißen einer Handtasche. Weitere ausgeschlossene Schäden sind Seng-Schäden, die auf einen Verbrennungsvorgang zurückzuführen sind, der sich nicht selbstständig ausbreiten kann, wie Brandlöcher durch herunterfallende Kerzen. Versichert dagegen wären solche Seng-Schäden, die durch einen versicherten Schaden zusätzlich entstehen, wenn beispielsweise ein defektes elektrisches Gerät in Flammen gerät und Funken auf dem Boden oder auf anderen Gegenständen Schäden verursachen.

Aus der Hausratversicherung ausgeschlossen ist auch das Eindringen von Regen, Schnee, Hagel oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster oder Türen. Sollte bei Sturm dieser eine Öffnung trotz abgeschlossener Fenster oder Türen verursachen, wäre der beispielsweise dann durch Hagel entstehende Schaden mitversichert. Weitere Ausschlüsse betreffen Schäden durch Reinigungs- und Planschwasser, Schäden an als Gebäudeteilen geltende Gegenstände wie festen Parkettböden sowie Schäden am Hausrat von Mietern oder Untermietern.

Versicherte Kosten

Kosten bezeichnen solche finanziellen Aufwendungen, die durch den Versicherungsfall begründet entstehen. Das können zum einen Kosten für das Aufräumen, den Abtransport und die Entsorgung versicherter Gegenstände sein wie auch Kosten, die entstehen, wenn Sachen zur Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Gegenstände bewegt werden müssen. Weitere versicherte Kosten sind im Einzelnen:

  • Transport- und Lagerkosten des versicherten Hausrats im Fall einer vorübergehend unbewohnbaren Wohnung,
  • Schlossänderungs- und
  • Bewachungskosten
  • sowie Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch Raub, Einbruch oder Vandalismus, für Nässeschäden
  • sowie Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen
  • oder auch Kosten für provisorisch zu ergreifende Reparaturmaßnahmen zum Schutz versicherter Gegenstände in Wohnungen.

Manche Versicherer bieten den Verbrauchern auch weitere Kostenversicherungen an, etwa für Übernachtungen, wenn die eigene Wohnung nicht bewohnbar ist, für Rückreisekosten sowie für Sachverständigenverfahren oder die Wiederherstellung elektronischer Daten nach einem Schadensfall. Ein Vergleich des Angebots verschiedener Versicherer nach dem Umfang der Mitversicherung von für den Kunden wichtigen Kosten lohnt sich hier besonders. Bei den Kosten ist der Schadensersatz pro Versicherungsfall zusammen mit der Entschädigung versicherter Gegenstände auf maximal 10% über die vertragliche Versicherungssumme hinaus begrenzt.

Weitere Kosten, die eine Hausratversicherung trägt, sind so genannte Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten. Erstere sind solche Kosten, die im Versicherungsfall dadurch entstanden sind, dass der Versicherte versucht hat, mittels eigener Maßnahmen den Schaden noch abzuwenden. Das wären beispielsweise die Kosten für die Wieder-Befüllung eines Feuerlöschers, der verwendet wurde, um die Ausbreitung eines Brandes noch zu verhüten. Schadenminderungskosten werden Kosten genannt, die bei Maßnahmen entstehen, um einen höheren Schaden zu verhindern. Diese Kosten werden in unbegrenzter Höhe erstattet. In diesem Zusammenhang nicht versichert sind Kosten für Leistungen öffentlicher Institutionen, die zur Hilfeleistung verpflichtet sind, solange dies im öffentlichen Interesse geschieht wie etwa Einsatzkosten der Feuerwehr.

Versicherte Gefahren einer Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt die Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände im Wohnbereich des Versicherten ab. Dieser Wohnbereich umfasst die eigene Wohnung, das Haus oder Terrassen, Balkons und Loggien. Ebenso mitversichert sind dabei meist Gegenstände in angrenzenden, sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnung befindlichen Garagen, Lagerräumen, Gartenhäusern oder auf Dachböden sowie gelagerte Gegenstände in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Hausfluren oder Waschkellern. Als unmittelbare Nähe gilt dementsprechend eine Entfernung, aus der ein solcher Raum oder eine Garage noch problemlos überwacht werden kann, wobei es im Einzelfall nicht unbedingt auf die Entfernung ankommt. So wäre eine Garage, die durch eine Straße oder fremde Gebäude von der Wohnung getrennt ist, nicht mehr in unmittelbarer Nähe, auch wenn sie näher an der Wohnung liegt als eine Garage innerhalb einer zusammenhängenden Wohnanlage. Zu den versicherten Gegenständen in der im Versicherungsschein festgelegten Wohnung gehören im Übrigen auch Haustiere, die zu ausschließlich privaten Zwecken gehalten werden, also Katzen, Hunde, Zierfische, Vögel und Pferde. Größe und Wert der Tiere spielt dabei keine Rolle.

Für Hausrat, der für den maximalen Zeitraum von drei Monaten etwa in einer Ferienwohnung gelagert wird, kann eine sogenannte Außenversicherung den in der Versicherungspolice festgeschriebenen Versicherungsort vorübergehend erweitern.

Bei den versicherten Gefahren muss man in der Kategorie Feuer zwischen Brand, Blitzschlag, Explosionen und Implosionen sowie An- und Aufprall von Luftfahrzeugen unterscheiden. Die Gefahr Leitungswasser beinhaltet neben Schäden durch Austritt von Wasser auch dadurch verursachte Frost- oder Bruchschäden. Bei Einbruchsdiebstahl sind auch Schäden durch Raub, also durch Wegnahme unter Androhung oder Anwendung von Gewalt mitversichert.

Hausratversicherungen können durch verschiedene zusätzlich versicherte Gegenstände oder Gefahren erweitert werden. Es ist vom einzelnen Versicherer abhängig, inwieweit diese bereits kostenfrei in die Hausratversicherung integriert sind oder mit einem Aufschlag zusätzlich versichert werden müssen.

Sinnvolle Zusatzversicherungen sind beispielsweise solche gegen Überspannungsschäden durch einen Blitzschlag. In der Hausratversicherung ist in der Regel nur ein Überspannungsschaden nach einem Brand versichert. Wenn man in der Wohnung viele elektronische Geräte wie Computer, HiFi-Geräte und Fernseher hat, sollte man diese Schäden zusätzlich abdecken. Dasselbe gilt für Glasschäden. Gerade bei Wohnungen und Häusern mit ausgedehnten Glasflächen sollte man diese mit einer Zusatzversicherung schützen. Auch die Einbindung von Fahrraddiebstahl in die Hausratversicherung empfiehlt sich, vor allem, da einfacher Diebstahl ansonsten nicht in der Hausratversicherung abgedeckt ist. Die Schadenssumme für Fahrraddiebstahl entspricht üblicherweise 1-2% der Gesamtversicherungssumme. Ist das Fahrrad besonders wertvoll, empfiehlt sich eine Erhöhung der Versicherungssumme dafür.

Auch Wasseraustritt sollte in der Hausratversicherung eingeschlossen sein, für den Fall, dass sich in der Wohnung größere Aquarien oder Wasserbetten und ähnliche Schadensquellen befinden. Eine immer größere Rolle spielen in den letzten Jahren auch die Elementarschäden. Das sind Schäden durch Naturereignisse wie Erdrutsche, Erdbeben, Erdsenkung, Überschwemmung, Schneedruck oder Lawinen oder Rückstau von Wasser. Man kann den Einschluss dieser Schäden bei seinem Versicherer beantragen. Dazu erhält man von seiner Versicherung einen Fragebogen mit detaillierten Fragen zu eventuellen bereits vorhandenen Schäden durch Naturereignisse am Haus und in der Region des Wohnorts. Der Wohnort wird von der Versicherung nach der Postleitzahl mit seinem Risiko bezüglich des entsprechenden Elementarereignisses ebenfalls eingeschätzt und danach wird entschieden, ob der Elementarschaden von der Versicherung in den Vertrag eingeschlossen werden kann. Gerade Überschwemmungsschäden werden in gefährdeten Gebieten von Versicherern oft ausgeschlossen, oder manche Versicherungsunternehmen fordern für Elementarschäden den Abschluss eines gesonderten Tarifs.

Umfang des Versicherungsschutzes einer Hausratversicherung

Versichert sind der Versicherungsnehmer und Wohnungsinhaber sowie grundsätzlich alle Personen, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben. Dies sind vor allem Ehepartner oder Lebensgefährten, Kinder oder andere Haushaltsangehörige wie ältere und pflegebedürftige Personen. Geschützt sind dabei alle Hausrats-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände im Besitz des Versicherten, der mit ihm in der Wohnung lebenden Personen oder zum Eigenbrauch ausgeliehene Gegenstände, die in diesem Fall den eigenen Besitztümern gleichgestellt werden.

Für Eigentum von Besuchern wird dagegen in der Regel deren eigene Hausratversicherung vorrangig im Rahmen der Außenversicherung schadensersatzpflichtig. Kinder sind während des Studiums, in der Ausbildung sowie der Wehr- und Zivildienstzeit auch solange in der eigenen Wohnung bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit mitversichert und müssen keine eigene Hausratversicherung abschließen, wie sie ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in der Wohnung der Eltern haben und keinen eigenen Hausstand gründen. Dies ändert sich nach Abschluss der Ausbildung oder wenn sie dauerhaft aus der elterlichen Wohnung ausziehen und somit ihren Lebensmittelpunkt in eine eigene Wohnung verlegen. Diese Regelung wird Außenversicherung genannt, und gilt weltweit und beispielsweise auch für Koffer und andere Gegenstände auf Urlaubsreisen in Hotelzimmern. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich die versicherten Gegenstände nur vorübergehend außerhalb des versicherten Haushalts befinden dürfen. Als vorübergehend wird in der Regel ein Zeitraum von maximal drei Monaten eingeschätzt.

Schäden, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten entstehen, werden von den Versicherern sehr unterschiedlich behandelt und entschädigt. Teilweise gibt es Entschädigungsobergrenzen, die oft bei 20% der gesamten Versicherungssumme liegen. Gerade in diesem Bereich der Hausratversicherung lohnt es sich, Tarife und Versicherer genau zu vergleichen.

Im Fall eines Umzugs erweitert sich der Versicherungsschutz für maximal drei Monate ab Umzugsbeginn auf die neue Wohnung. Das heißt, in diesem Zeitraum sind sowohl die alte wie auch die neue Wohnung des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung abgedeckt. Gleichfalls mitversichert sind Schäden auf Transportwegen, die durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurden, allerdings sind bei den meisten Versicherern nur Umzüge innerhalb Deutschlands abgedeckt, so dass der Versicherungsschutz dann bei der Einreise ins Ausland endet. Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen, bei dem die alte Wohnung im Besitz des Versicherten bleibt, kommt es darauf an, wo dieser zukünftig seinen Lebensmittelpunkt hat, und nicht, wo er den Großteil seines Hausrats aufbewahrt. Ist der Lebensmittelpunkt also in der neuen Wohnung, erlischt nach drei Monaten der Schutz der alten Wohnung und geht auf die neue über. Ähnlich wird dies auch im Fall der Trennung von Ehepartnern von Versicherern gehandhabt. Die genauen Regelungen auch in solchen Fällen können sich allerdings bei verschiedenen Anbietern durchaus unterscheiden.

Verhalten im Schadensfall

Tritt bei einem Kunden ein versicherter Schaden ein, so sind einige Dinge zu beachten, um diesen auch in voller Höhe von der Versicherung ersetzt zu bekommen. Zunächst muss der Versicherte alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, wie etwa im Falle von Einbruchdiebstahl zerbrochene Fenster oder kaputte Türen sichern oder gestohlene EC- oder Kreditkarten sowie Banksparbücher sperren. Bei Schäden im Zusammenhang mit Straftaten muss auch zwingend umgehend die Polizei benachrichtigt und die Tat angezeigt werden.

Im nächsten Schritt muss der Schaden schriftlich gemeldet werden, wobei eine ausführliche Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände erstellt werden muss. Da es bei Schadensmeldungen meist eine Frist von einer Woche einzuhalten gilt, empfiehlt es sich, bereits vorab eine Liste aller Gegenstände und ihrem jeweiligen Wert aufgestellt zu haben, so dass die Schadensmeldung schneller erfolgen kann. Bei manchen Versicherern können Schäden auch online unter Angabe der persönlichen Daten, der Art des Schadens sowie Datum und Uhrzeit des Schadensfalls gemacht werden, wodurch im Einzelfall Zeit gespart und Fristen eingehalten werden können. Man sollte sich also schon vor Vertragsabschluss informieren, ob die gewählte Versicherung diese Option anbietet. Beschädigte Gegenstände sollten so lange aufbewahrt werden, bis die Versicherung diese bei Bedarf begutachtet hat oder die Schadensregulierung genehmigt wurde.

Sollten Übernachtungs- oder Entsorgungskosten anfallen, müssen Quittungen hierüber aufbewahrt und der Versicherung zur Kostenübernahme vorgelegt werden. Sobald der Anspruch des Versicherten grundsätzlich und auch in seiner Höhe feststeht, muss der Versicherer den Betrag innerhalb von zwei Wochen zahlen. Der Versicherungsnehmer kann den voraussichtlich zu zahlenden Mindestbetrag einen Monat nach Schadensmeldung als Abschlagzahlung fordern. Wird die Entschädigung nicht innerhalb eines Monats gezahlt, fallen Zinsen darauf an. Zu erwähnen ist weiterhin, dass nach Eintritt eines Schadensfalls sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht für die betreffende Versicherung haben.

Sollte sich die Hausratversicherung in einem Schadensfall mit einer anderen Versicherung überschneiden, etwa mit einer Wohngebäudeversicherung, so reguliert zunächst die vom Kunden zuerst in Anspruch genommene Versicherung den Schaden. Die andere Versicherung ist dann dieser gegenüber ausgleichspflichtig, was jedoch von den Versicherungen untereinander geregelt wird.

Richtlinien bei der Vertragsannahme einer Hausratversicherung

Wenn ein Vertrag über eine Hausratversicherung zustande kommen soll, müssen von Seiten des Versicherungsnehmers bestimmte Bedingungen und Richtlinien erfüllt sein. Anders als eine KfZ-Haftpflichtversicherung ist eine Hausratversicherung keine Pflichtversicherung, so dass die Versicherung nicht gezwungen ist, einen Kunden aufzunehmen. Dies hängt dagegen von der persönlichen Risikosituation beim Kunden ab, die vom Versicherer abgewogen wird. Absolut ausgeschlossen werden natürlich solche Antragsteller, die bereits durch in der Vergangenheit aufgetretenen versuchten oder vollendeten Versicherungsbetrug einschlägig bekannt sind.

Genauso werden in der Regel Kunden abgelehnt, denen wegen Nichtzahlung von Versicherungsbeiträgen bereits einmal eine Versicherung gekündigt wurde oder die in der näheren Vergangenheit diverse Schäden geltend gemacht haben. Da Versicherungen bestimmte Obergrenzen, so genannte Zeichnungsgrenzen haben, können Verträge über Versicherungssummen, die über diesen liegen, nicht zustande kommen. Auch Wohnungen im Ausland sind oft im Rahmen von Hausratversicherungen nicht geschützt oder solche, die längere Zeit nicht bewohnt sind. Überdies werden Schäden, die bei Vertragsbeginn bereits unmittelbar bevorstanden oder schon eingetreten waren, nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Rechte und Pflichten des Hausrat-Versicherten

Der Versicherungsnehmer ist bei einer Hausratversicherung verpflichtet, sich an gewisse Regeln zu halten, deren Bruch zu einer Zahlungskürzung oder eine komplette Leistungsfreiheit der Versicherung führt. Dazu gehören natürlich wahrheitsgemäße Angaben zu allen in den Antragsunterlagen gestellten Fragen, vor allem zu gefahrenrelevanten Umständen in der Wohnung und am Wohnort des Versicherten. Kommt es zu einem Schadensfall, so muss der Versicherte seine Versicherung vollständig über alle relevanten Details informieren. Im Winter besteht die Pflicht, die Wohnung ausreichend zu beheizen sowie bei längerer Abwesenheit die Wasserrohre zu entleeren, um Schäden durch Rohrbrüche zu vermeiden.

Werden sehr hohe Versicherungssummen vereinbart etwa für Wertsachen, so wird der Versicherte häufig verpflichtet, diese durch entsprechende Sicherungsanlagen wie Alarmanlagen zu schützen. Entsteht nach Antrag oder Abschluss der Versicherung eine Gefahrerhöhung an oder in der versicherten Wohnung, so ist diese dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Baugerüst am Haus handeln, das die Einbruchsgefahr erhöht und einen Einbruchdiebstahl erleichtern kann.

Auch die Pflichten im Schadensfall sind vom Versicherten genau zu beachten. So muss im Fall von Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus dieses sofort bei der Polizei angezeigt werden und eine sorgfältige Liste aller entwendeten Gegenstände erstellt werden, um Ungereimtheiten zu vermeiden, die die Redlichkeit des Versicherten in Frage stellen könnten und schlimmstenfalls zu einer Freistellung von der Zahlungspflicht des Versicherers führen könnten.

Hausratversicherungen im Vergleich