Steuererklärung – bereits das Wörtchen allein lässt einigen einen kalten Schauer über den Rücken laufen. Immerhin müssen Belege gesammelt und exakte Angaben gemacht werden. Wer sich die Hilfe vom Steuerberater nicht leisten kann oder will, muss sich allein durch den Papierberg kämpfen. Jedoch ist die Steuererklärung für Studierende nicht nur vereinfacht – sie kann auch die Haushaltskasse aufbessern. Zahlreiche Studenten können von einer Rückzahlung profitieren.
Auch ohne Einkommen kann eine Steuererklärung sinnvoll sein
Wer sich gerade mitten im Studium befindet, hat ganz andere Probleme als seine Steuern. Vorlesungen müssen besucht, Hausarbeiten geschrieben und Prüfungen bestanden werden. Dazu kommt, dass nur die wenigsten Studierenden auf großem Fuß leben können. Um die Studiengebühren, die Kosten für Studienmaterialien und den Lebensunterhalt zu stemmen, sind viele auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Können die Eltern kein Geld erübrigen, kann auch über rentable Geldanlagen nachgedacht werden. Allerdings fällt es schwer, Kapital, das im Portemonnaie fehlt, in Kryptowährungen oder Aktien anzulegen.
Damit auf lange Sicht nicht mehr im Geldsäckel Ebbe herrscht, kann es sich auch für Studenten lohnen, die Steuererklärung in Angriff zu nehmen. Auf die Weise können über die Jahre tausende Euro gespart werden. Haben die Studierenden weniger Einnahme als Ausgaben, entsteht ein steuerlicher Verlust. Diesen kann der Fiskus als „Steuerbonus“ vermerken. Diesen können die Betroffenen dann geltend machen, wenn sie das erste Mal Steuern zahlen. Dabei können Studierende die Steuererklärung bis zu sieben Jahre rückwirkend einreichen.
TIPP: Für Studierende besteht die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben nur dann, wenn sie in einem Nebenjob Lohnsteuer zahlen.
Fallstricke und Zeitverlust – darum graut es vielen vor der Steuererklärung
An die erste Steuererklärung gehen viele Studenten mit einem gesunden Respekt heran. Immerhin können bereits kleine Fehler bei den Angaben darüber entscheiden, ob Rückzahlungen winken oder Nachzahlungen drohen. Zudem kostet es Zeit, die Steuern zu machen – glauben viele. Dabei können sie ihre Steuererklärung innerhalb von zehn Minuten bequem online einreichen. Dafür benötigen sie keine Vorkenntnisse, sodass sie keine Unterstützung einer Steuerfachkraft in Anspruch nehmen müssen. Wer sich dennoch dafür entscheidet, kann sich Hilfe bei einem Lohnsteuerverein holen.
Die Steuererklärung im Studium ist auch ohne Einkünfte sinnvoll, um die Ausgaben während der Studienzeit als Verlustvortrag geltend zu machen. Allerdings heben die wenigsten Studenten die Belege für gekauftes Studienmaterial, Telefon- und Internetkosten oder sogar Praktikumsausgaben auf. Das ist nicht weiter schlimm, da bei der Steuererklärung Pauschalen zum Einsatz kommen können. Diese können problemlos ohne die exakten Belege geltend gemacht werden. Für Telefon und Internet liegt der Pauschalbetrag pro Jahr beispielsweise bei 240 Euro. Des Weiteren können Studierende zahlreiche Faktoren von der Steuer absetzen. Dazu zählen:
- die Studiengebühren,
- die Fahrten zur Universität,
- Auslandssemester,
- Versicherungen und
- Praktika.
Möchten Studierende ihre Steuerklärung abgeben, müssen sie nur wenig Zeit einplanen. Dank spezieller Steuersoftware für Studenten ist der Vorgang unkompliziert und innerhalb kurzer Zeit auch ohne große Kenntnisse durchführbar. Mit den online-basierten Programmen klicken sich die Nutzer in wenigen Minuten durch den Fragebogen. Ist das geschafft, kann die Steuererklärung auch über das Internet eingereicht werden.
Nutzen die Studierenden statt der Online-Version das klassische Steuererklärungsformular in Papierform, empfiehlt sich die vereinfachte Einkommenssteuererklärung. Bei dieser Variante reichen die wichtigsten Angaben, um bestenfalls später finanziell profitieren zu können.
Wer muss im Studium eine Steuererklärung abgeben und wer nicht?
Wann Studierende Steuern zahlen müssen, hängt von ihren Einkommensverhältnissen ab. Wer keine Einkünfte zu verzeichnen hat, muss keine Steuern zahlen und bräuchte in der Theorie auch keine Steuererklärung zu machen. Allerdings brauchen die meisten Studenten Geld, um die Miete, den Handyvertrag oder einfach mal einen Besuch im Club zu bezahlen. Dementsprechend verdienen sich die meisten in einem Nebenjob ein kleines oder großes Taschengeld.
Sobald Lohnsteuer gezahlt wird, muss die Steuererklärung abgegeben werden. Wer einem Mini-Job mit einem maximalen Verdienst von unter 450 Euro nachgeht, ist hiervon ausgeschlossen. Der Grund: Hierbei zahlen die Studierenden keine Lohnsteuer. Dementsprechend liegt das Einkommen unter dem Steuerfreibetrag für Studenten. Dieser beträgt 9.408 Euro im Jahr. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, muss die Steuererklärung obligatorisch gemacht werden.
TIPP: Mit 450 Euro im Monat lassen sich keine großen Sprünge machen, wenn alle anfallenden Kosten gedeckt werden sollen. Wird kurzfristig eine größere Geldsumme gebraucht – beispielsweise für den Kauf eines Autos oder Haushaltsgeräts – kann ein Studentenkredit Abhilfe schaffen.
Ebenfalls ist die Steuererklärung verpflichtend, wenn die Studierenden jährlich Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte, die den Steuerfreibetrag überschreiten, erhalten. Wer ein duales Studium absolviert, ist ebenfalls dazu angehalten, seine Steuererklärung auszufüllen. Immerhin verfügen Studierende in dieser Ausbildungsform über Einkommen. Gleichzeitig können sie in der Einkommenssteuererklärung ihre Studiengebühren absetzen. Diese gelten dann als Werbungskosten. Der Begriff bezeichnet alle beruflich bedingten Ausgaben, beispielsweise:
- Umzugskosten,
- Fortbildungsgebühren,
- Arbeitsmaterial,
- Fahrtkosten und
- Studienmaterialien.
Im Gegensatz zu Sonderausgaben können Werbungskosten während des Studiums auf die kommenden Jahre umgelegt werden. Sobald der Einstieg in das Berufsleben folgt, profitieren die Studierenden dementsprechend von finanziellen Vorteilen.
Daniel Weber ist freier Journalist und Redakteur für Finanzfans.info. Daniel schreibt schon viele Jahre für diverse Zeitungen und Magazine Artikel in den Themenbereichen Finanzen als auch Haus und Garten.