Das Abi ist in der Tasche, die sieben Sachen sind gepackt und ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Die angehenden Studenten fiebern gespannt der besten Zeit ihres Lebens entgegen. Dabei wird der organisatorische Aufwand, der hinter dem neuen Lebensabschnitt steckt, oft unterschätzt. Die erste Hürde stellt bereits die Suche nach der passenden Unterkunft dar. Die Großstädte platzen aus allen Nähten, eine eigene Wohnung bleibt für die meisten Studenten eine utopische Vorstellung. Die notgedrungene Lösung heißt daher zumeist Wohngemeinschaft.
Die passende WG zu finden, erweist sich oft jedoch als große Herausforderung. Einen Mietvertrag zu unterschreiben, ist eine große Verantwortung und verlangt den jungen Erwachsenen so einiges ab. So verlangen viele Vermieter eine Bürgschaft der Eltern und wollen bereits bei der Besichtigung einen Blick in die SCHUFA-Auskunft werfen. Wie ist es nun aber um die rechtliche Lage bestellt: Darf der Vermieter für ein WG-Zimmer eine Schufa-Auskunft verlangen?
SCHUFA – Was ist das eigentlich?
Das Akronym steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Dahinter verbirgt sich die führende Wirtschaftsauskunft Deutschlands, welche über Daten von 66 Millionen Privatpersonen verfügt. Die Hautaufgabe der SCHUFA besteht darin, kreditgebenden Instituten, wie Banken oder Mobilfunkanbietern, Informationen zu den Kreditverhältnissen ihrer Kunden zu liefern.
Um nähere Aufschlüsse über die Zuverlässigkeit der Zahlungen des Kunden in Erfahrung zu bringen, errechnet die SCHUFA den sogenannten Scoring-Wert. Dieser Wert wird mithilfe mathematischer Verfahren ermittelt und zeigt die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls an. Je höher der Scoring-Wert eines Mieters, desto kleiner die Probabilität eines unzuverlässigen Zahlungsverhaltens.
Die SCHUFA-Auskunft soll in erster Linie Vertrauen zwischen den Vertragspartnern schaffen. Die Furcht des Vermieters vor ausbleibenden Zahlungen kann dadurch gemindert und der Weg in die neue Wohnung geebnet werden. Auch bei Studenten wird sicherheitshalber immer öfter eine solche Auskunft eingefordert. Wichtig ist dabei, die zwei verschiedenen Auskünfte der SCHUFA nicht zu verwechseln. Zum einen bietet die SCHUFA nämlich eine Selbstauskunft, welche – wie der Name schon sagt – nur für die eigene Person bestimmt ist.
Diese sollte nicht in die Hände des Vermieters gelangen. Für die Weitergabe an Dritte ist die SCHUFA-Verbraucherauskunft bestimmt. In ihr befinden sich alle Informationen rund um die Bonität des Mieters, ohne dass ersichtlich ist, mit welchen Unternehmen Vertragsverhältnisse bestehen.
SCHUFA-Auskunft – Darf der Mieter das von mir verlangen?
Der Vermieter verlangt die Auskunft der Kreditzuverlässigkeit in der Regel vor Abschluss des Vertrags. Einen rechtlichen Anspruch, eine SCHUFA-Auskunft zu erhalten, hat der Vermieter jedoch nicht:
„Der Mieter ist weder zur Vorlage einer Bonitätsauskunft noch zur Einwilligung in die Einholung durch den Vermieter verpflichtet.“
Somit kann die Frage nach der Pflicht einer SCHUFA-Auskunft mit einem klaren Nein beantwortet werden. Doch auch wenn der Vermieter rein rechtlich keinen Anspruch auf eine Bonitätsauskunft hat, ist es doch in den meisten Fällen ratsam, dem Vermieter Einsicht in die persönliche Kredithistorie zu gewähren. Gerade in Großstädten, wo rund zwanzig Bewerber um eine Wohnung buhlen, hat man ohne SCHUFA-Auskunft keine Chance.
Wie verhält es sich bei einem WG-Zimmer?
Da es rechtlich so geregelt ist, dass eine Wohngemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet, spielt die Bonität eines jeden WG-Mitglieds eine Rolle. Die SCHUFA-Auskunft wird damit immer öfter zur Voraussetzung, um ein WG-Zimmer zu bekommen. Auch bei einer WG besteht das Widerspruchsrecht, doch auch hier empfiehlt es sich, einzulenken und die Bonität offenzulegen.
Im Normalfall fallen für die Bestellung der Verbraucherauskunft Kosten in Höhe von 29,95 Euro an. Um die Dauer des Verfahrens zu vermindern, bietet die Internetplattform „Immobilien Scout 24“ ein Online-Formular), welches innerhalb von drei Minuten die Bonität des Mieters bestätigt.
Studenten als SCHUFA-Sünder?
Das neueste Smartphone nützt nichts ohne den passenden Vertrag. Der Fernseher wird in Raten abbezahlt und online werden Käufe auf Rechnung getätigt. Schon läuft der Käufer Gefahr, in die Schuldenfalle zu tappen. Ein negativer SCHUFA-Eintrag bleibt drei Jahre in der Akte des Zahlungssünders. Dadurch ist es besonders wichtig, den Überblick über die Zahlungen zu behalten.
Laut einer Erhebung der SCHUFA waren im Jahr 2016 bereits 7,7 Prozent der Personen im Alter von 20 bis 24 mit einem negativen Eintrag belastet. In der Altersklasse der 25- bis 29-jährigen sind es bereits 13,3 Prozent. Die jungen Leute stellen damit mit eine der höchsten Risikogruppen dar. Es ist daher ratsam, die Zahlungen gut im Auge zu behalten, um sich den Weg in die zukünftige WG nicht vorzeitig zu verbauen.
Tipps und Tricks – so halte ich meine SCHUFA sauber
Gerade Schüler und angehende Studenten besitzen meist nicht allzu große finanzielle Mittel. Das hält die meisten Teenager dennoch nicht davon ab, über die neuesten Trends zu verfügen. Der Handyvertrag verlangt monatlich schnell 30 Euro ab, die Shopping-Touren mit den Freunden sind ein Muss und ein gewisser Lebensstandard will auch genossen werden. Das eigene Girokonto leidet indes schnell unter den laufenden Abbuchungen.
Dabei gibt es einige Tipps und Tricks, welche die wirtschaftliche Lage der jungen Leute schnell verbessert. Zunächst einmal bietet es sich an, in den Sommer- oder Semesterferien zu jobben. Die Kasse füllt sich so endlich wieder mit Geld und nebenbei wird erste Berufserfahrung gesammelt. Während des Studiums ist es für den Großteil der Studenten sogar unerlässlich, einen Nebenjob zu finden. Der Job erweist sich somit auch für Studenten als wichtiges Standbein, mit dem sie ihr Leben selbst in die Hand nehmen und ihre Eltern entlasten können.
Sparen leichtgemacht!
Viele angehende Studenten freuen sich auf die staatliche Förderung durch BAföG. Doch hier lauern häufig ungeahnte Tücken. Ermöglichen die Zuschüsse zunächst ein angenehmeres Leben, so besteht schnell die Gefahr der Verschuldung. Im Laufe des Studiums kann sich ein Darlehen in Höhe von bis zu 10.000 Euro anhäufen. Dem kann mithilfe eines einfachen Tricks entgegengewirkt werden. Da die Förderung nur zu 50 Prozent rückerstattet werden muss, empfiehlt es sich, die Hälfte der monatlichen Summe auf ein externes Konto zu überweisen.
So bleibt zwar ein geringerer Betrag zur freien Verfügung, die BAföG-Schulden können jedoch nach Studienende auf einem Schlag wieder abbezahlt werden. Dies erfordert zwar eine Menge Disziplin, erspart es Studenten aber, bereits verschuldet in den Beruf einzusteigen.
Um sich Probleme mit dem Handy-Vertrag zu sparen, ist es ratsam, einen Prepaid-Tarif in Betracht zu ziehen. Es gibt eine Vielzahl von attraktiven Angeboten, die über das Guthabensystem funktionieren. Der Prepaid-Tarif punktet dabei gleich auf zweifache Weise. Zumeist besteht nämlich keine Mindestlaufzeit und damit auch keine Vertragsbindung, hinzu kommt der Schutz vor ungewollter Verschuldung. Auch in puncto Girokonto gibt es einen einfachen Tipp, um den Überblick über die Finanzen zu behalten. Abiturienten und Studenten sollten auf einen Dispokredit bei ihrem Girokonto verzichten. Der Dispo ermöglicht es, das Girokonto bis zu einem bestimmten Rahmen zu überziehen. Eine solche Kontoüberziehung führt häufig zu einem Teufelskreis, aus dem man nur schwer wieder ausbrechen kann. Gerade für junge Leute ist der Dispo der häufigste Weg in die Schuldenfalle.
Die Kreditkarte – Fluch oder Segen?
Für junge Leute scheint die Anschaffung einer Kreditkarte in vielen Fällen sinnvoll zu sein. Damit lassen sich unter anderem Zahlungen im Internet, aber auch im Ausland, einfach abwickeln. Gerade bei Kreditkarten ist das Risiko einer bösen Überraschung am Monatsende besonders hoch. Die verschiedenen Zahlungen werden oft unachtsam getätigt, bis sich eine erhebliche Geldsumme ansammelt. Diese muss dann schnellstmöglich abbezahlt werden und bringt so manchen Studenten in eine prekäre Lage.
Doch auch für diese Problematik lässt sich eine einfache Lösung finden. Neben den herkömmlichen Kreditkarten besteht die Möglichkeit der Anschaffung einer sogenannten Prepaid Kreditkarte. Dieses immer beliebter werdende Zahlungsmittel läuft, ähnlich dem Prepaid-Handy, auf Guthabenbasis und kann daher nicht überzogen werden. Der Nutzer kann lediglich über den zuvor aufgeladenen Betrag verfügen. Somit ist sie in puncto Sicherheit unschlagbar.
Hinzu kommt, dass die Prepaid Kreditkarte für jeden frei erhältlich ist, eine SCHUFA-Abfrage wird in der Regel nicht getätigt. Mit der aufladbaren Kreditkarte bleibt der Schreck am Monatsende aus und man kann trotzdem alle Vorteile einer Kreditkarte genießen. Das Beste: Die Schufa-Akte bleibt astrein, was die Wohnungssuche wiederum deutlich erleichtert.
Dirk Schmidt ist Finanzredakteur für finanzfans.info. Dirk hat mehr als 15 Jahre Erfahrung als selbstständiger Finanzberater einer Finanzagentur in Koblenz sammeln können. Seit etwa 5 Jahren bringt er zusätzlich sein breites Finanzwissen als freiberuflicher Finanzredakteur in einschlägige Finanzblogs und -Magazine ein, darunter auch finanzfans.info. Dirk hat hier mit seinen Aufstellungen der möglichen Kartenangebote die Spreu vom Weizen bei den Kartenanbietern getrennt.